Kundgebung am 25.4. zum Prozess – Solidarität mit den Gorillas-Beschäftigten – Für ein umfassendes Streikrecht!

Im Oktober 2021 haben beim Lieferdienst Gorillas zahlreiche Beschäftigte gestreikt, weil Gorillas Löhne nicht gezahlt hat, Schutzausrüstung fehlte und die Arbeitsbedingungen miserabel waren. Das Management von Gorillas reagierte auf die Streiks mit fristlosen Kündigungen.
Der Streik war verbandslos, das heißt, es hat keine Gewerkschaft zu diesem Streik aufgerufen. Da das Streikrecht in Deutschland sehr restriktiv ist, werden verbandslose Streiks illegalisiert.
Gegen die Entlassungen haben mehrere Beschäftigte Kündigungsschutzklagen eingereicht. Bei ihrem ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht im April 2022 wurden die Kündigungen von drei ehemaligen Gorillas-Beschäftigten bestätigt. Am 25. April 2023 findet der Prozess in der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt.

Insbesondere prekäre und migrantische Arbeiter*innen werden durch das reaktionäre deutsche Streikrecht in ihren Grundrechten eingeschränkt. Duygu Kaya, eine der entlassenen Gorillas-Beschäftigten und Mitglied des Gorillas Workers Collective hat in ihrer Erklärung beim Prozess am 6. April 2022 gesagt: „Ohne unser Recht auf verbandsfreien Streik ist unsere Arbeit nichts mehr als moderne, durch Richterrecht legalisierte Sklaverei.“ Langfristige gewerkschaftliche Organisierung ist in Bereichen mit befristeten Verträgen und hoher Fluktuation sehr schwierig. Durch das Verbot des verbandslosen Streiks soll den Beschäftigten ihre wichtigste Waffe genommen werden: die kollektive Arbeitsniederlegung. Alle Beschäftigten haben das Recht auf Streik, es muss umfassend sein und darf niemanden ausschließen!

Das Streikrecht wurde von dem Juristen Hans Carl Nipperdey geprägt. Er kommentierte während des Faschismus das Arbeitsrecht der Nazis, das sogenannte Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG) und beteiligte sich in der „Akademie für Deutsches Recht“ an der Umsetzung der faschistischen Ideologie in Gesetze. Bis heute steht das deutsche Streikrecht in der reaktionären Tradition Nipperdeys, der ab 1954 Präsident des Bundesarbeitsgerichts war. Deswegen sind politische Streiks und verbandslose Streiks laut herrschendem Rechtsverständnis verboten. Streiks von Beamt*innen sind ebenfalls verboten. Auch Generalstreiks wie zum Beispiel in Frankreich gegen die Rentenreform würden hierzulande als rechtswidrig betrachtet werden.

Bis heute werden die Ansichten von Nipperdey durch Arbeitsgerichte übernommen. Das schränkt das Menschenrecht auf Streik ein und steht im Widerspruch zu internationalem Recht wie der Europäischen Sozialcharta. Darin wird allen Menschen das Recht auf Streik zugesprochen. Ein juristischer Erfolg der ehemaligen Gorillas-Beschäftigten würde allen Beschäftigten zu Gute kommen und wäre ein großer Fortschritt für unser Recht auf Streik. Wir setzen uns ein für ein umfassendes Streikrecht und unterstützen die ehemaligen Gorillas-Beschäftigten in ihrem Kampf!

25. April 2023 | Kundgebung | 10 Uhr | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Magdeburger Platz 1

gorillas_2023_sharepic.png